Sicherheit für unsere Region.

Fragen und Antworten

Kriminalprävention

Notieren Sie sich ein allfälliges Kontrollschild, Fahrzeugmarke, Farbe des Fahrzeugs und Angaben zum Signalement der Personen. Melden Sie Ihre Wahrnehmungen unter Tel. 117 oder 112 sofort dem Polizeinotruf und beobachten Sie die Personen weiter.

Die Kantonspolizei Aargau verfügt über eine Beratungsstelle zum Thema Einbruchsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link:
Kantonspolizei Aargau Fachstelle Prävention

Solche Hinweise können Sie der Bundespolizei, fedpol Cybercrime melden.

Schwere zielgerichtete Gewalttaten kündigen sich oft durch Warnsignale an. An diesem Punkt setzt das Bedrohungsmanagement an. Es hat zum Ziel, das von Personen und Situationen ausgehende Risiko zu identifizieren, zu bewerten und zu entschärfen.

Ansprechpersonen bei der Polizei Oberes Fricktal sind:
Wm mbV David Stocker
E-Mail

Wm mbV Sascha Zutter
E-Mail

Weitere Informationen zum Aargauischen Bedrohungsmanagement.

Sie können den Vorfall ganz einfach und bequem auf der Homepage des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS).
https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home.html

Verkehr

Diese Parkkarte können Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau unter folgendem Link beantragen: Gesuch um Parkkarte für behinderte Personen.

Meldung eines Wohnsitzwechsels müssen innerhalb von 14 Tagen an das Strassnverkehrsamt erfolgen, damit eine Adressänderungen vorgenommen wird.

Zum Online-Bussenschalter gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Hierzu muss die Kamerafunktion des Smart-Geräts (Handy/Tablet) geöffnet werden. Anschliessend den QR-Code anvisieren und den angezeigten Link antippen.

Mittels Eingabe der Internetadresse bussen.polizeioberesfricktal.ch gelangt man ebenfalls auf das Bussenportal.

In dieser Broschüre finden Sie alles Nützliches über die gängigsten Trendfahrzeuge.

Broschüre

Meldung des Wohnsitzwechsels mit Umzug in einen anderen Kanton müssen innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton erfolgen. Dort erfolgt auch die Ausstellung eines neuen Führer-und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder.

Zahlungsinstruktionen für Auslandzahlungen

Bank:
Credit Suisse (Schweiz) AG, Paradeplatz 8, 8070 Zürich, Schweiz
IBAN CH61 0483 5055 4532 6100 0
BIC / SWIFT CRESCHZZ80A

Lautend auf:
Einwohnergemeinde Frick
Finanzverwaltung
Gemeindehausplatz 1
CH 5070 Frick

oder
Postfinance AG, Mingerstrasse 20, CH-3030 Bern
IBAN CH30 0900 0000 5000 1976 5
BIC POFICHBEXXX

Lautend auf:
Einwohnergemeinde Frick
Gemeindehausplatz 1
CH 5070 Frick

Bitte immer mit Vermerk des Zahlungsgrundes (Bussen- oder Radar-Nr.)

Zahlungsinformationen für CH-Kunden:

(Wenn möglich immer auf das Postkonto)

Postfinance AG, Mingerstrasse 20, CH-3030 Bern
IBAN CH30 0900 0000 5000 1976 5
BIC POFICHBEXXX

Lautend auf:
Einwohnergemeinde Frick
Gemeindehausplatz 1
CH 5070 Frick

Bitte immer mit Vermerk des Zahlungsgrundes (Bussen- oder Radar-Nr.).

Zum Online-Bussenschalter gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige (Bussenzettel). Hierzu muss die Kamerafunktion des Smart-Geräts (Handy/Tablet) geöffnet werden. Anschliessend den QR-Code anvisieren und den angezeigten Link antippen.

Mittels Eingabe der Internetadresse bussen.polizeioberesfricktal.ch gelangt man ebenfalls auf das Bussenportal.

Fund

Bitte geben Sie Fundgegenstände bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder am Schalter der Polizei Oberes Fricktal ab.

Bitte melden Sie sich bei der Polizei Oberes Fricktal mit möglichst vielen Angaben zum Fahrrad (Marke, Farbe, Standort, etc.) damit wir das Fahrrad einsammlen und dem rechtmässigem Besitzer zurückgeben können.

Verlust

Nehmen Sie einen Identitätsnachweis mit (anderer Ausweis mit Foto, Familienbüchlein etc.) und melden Sie den Verlust auf dem Polizeiposten. Bei ausländischen Staatsangehörigen bitte beim Konsulat oder bei der Botschaft vorgängig die Ausweis-Nummer und das Ausstelldatum abklären. Sie erhalten dann einen Ausweisverlust, mit welchem Sie die neuen Ausweise anfordern können.

Verlorene Führerausweise werden durch das Strassenverkehrsamt ohne Ausweisverlustformular ersetzt.

Den Verlust von Kontrollschildern können Sie über das Polizei-Portal Suisse ePolice melden. Mit untenstehendem Link gelangen Sie auf die Seite und werden schrittweise durch den Prozess geführt.
Polizei-Portal Suisse ePolice

Tiere & Umwelt

Die Ausstellung von fischereirechtlichen Bewilligungen erfolgt durch die Jagd- und Fischereiverwaltung in Koordination mit den für Baubewilligungen oder Wasserbauarbeiten zuständigen Fachenstellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Für Lebensmittelkontrollen ist das Amt für Verbraucherschutz zuständig.

Wenn Sie Ihre Katze vermissen, registrieren Sie dies bitte bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale. Wenn Ihre Katze gechipt ist und durch die Polizei Oberes Fricktal aufgefunden wird, kann die Regionalpolizei den Chip auslesen und wird mit Ihnen in Kontakt treten.

Zwischenlager von Mist im Feld sind im Sinne einer Ausnahme nur aus arbeitstechnischen Gründen und an geeigneter Stelle während maximal acht Wochen möglich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist das Vorhandensein einer sechs monatigen Lagerkapazität auf einer befestigten und ordnungsgemäss entwässerten Bodenplatte (Mistplatz oder Tiefstreustall). Das Zwischenlager im Feld ist in jedem Fall während der gesamten Dauer der Lagerung mit einer Blache oder einem Vlies abzudecken. Detaillierte Informationen zur Mistlagerung finden sich unter diesem Link.

Wer ein Wildtier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall beim zuständigen Jagdaufseher oder bei der Polizei (Polizeinotruf 117) umgehend telefonisch zu melden.
Seit 2015 gibt es eine App über welche der zuständige Jadgaufseher kontaktiert werden kann.

Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund gebissen worden, konsultieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Wurde Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, konsultieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und ausserdem die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Möchten Sie einen verhaltensauffälligen Hund dem Veterinärdienst des Kantons Aargau melden, dann folgen Sie folgendem Link: VetDienst Aargau

Sonstiges

Werbeplakate und Firmenanschriften sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für die Bewilligung richten Sie sich an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Private Sicherheitsdienste sind der Bewilligungspflicht durch das Polizeikommando Aargau unterstellt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema private Sicherheitsdienste an die Fachstelle SIWAS des Polizeikommandos Aargau.

Ihren Strafregisterauszug können Sie hier elektronisch bestellen. Bitte beachten Sie, dass ein Strafregsiterauszug nur über die eigene Personen verlangt werden kann; gemäss Art. 363 StGB.

Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die europäischen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen übernommen. Mit der Einführung dieser restriktiven Vorschriften wird nun das Polizeireglement der Polizei Oberes Fricktal angepasst und die gemeinderätliche Bewilligungspflicht von Drohnenflügen im Siedlungsgebiet per 01. Juli 2023 aufgehoben.

BAZL - Drohnen und Flugmodelle
BAZL - Interaktive Drohnenkarte

Unerbetene Werbeanrufe sind trotz strengeren Vorschriften nach wie vor sehr verbreitet und werden von den Betroffenen meist als lästig empfunden. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz gegen unerwünschtes Telefonmarketing, doch einige Massnahmen können helfen, die Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Bitte beachten Sie unsere Rubrik Stellenangebote.

Das Polizeireglement Oberes Fricktal schränkt das Abbrennen von Feuerwerk zeitlich ein. Beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Punkte und informieren Sie sich unter den aufgeführten Links über die geltenden Bestimmungen:

  • Gemäss § 18 Polizeireglement Oberes Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk jeweils am 31.07.-01.08. (1. August) und 31.12.-01.01. (Silvester) ohne spezielle Bewilligung des Gemeinderates erlaubt
  • Für andere Festivitäten (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) braucht es in jedem Fall eine Bewilligung des zuständigen Gemeinderates
  • Halten Sie sich beim Abbrennen von Feuerwerk an die Sicherheitsbestimmungen
  • Nehmen Sie nach dem Abbrennen von Feuerwerk den Abfall zusammen und entsorgen Sie diesen ordnungsgemäss
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf von Feuerwerk bezüglich der geltenden Vorschriften und der verschiedenen Feuerwerkskategorien

Brandgefahr Feuerwerk
Allgemeine Informationen zum Thema Pyrotechnik

Die Polizei Oberes Fricktal wurde durch die 21 Vertragsgemeinden beauftragt in unregelmässigen Abständen Alkohol-Testkäufe durchzuführen. Die Alkohol-Testkäufe werden gemäss den kantonalen Vorgaben durch das Blaue Kreuz durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt wird nicht bekannt gegeben. Die jugendlichen Testkäufer/innen werden stets von Fachpersonen begleitet. Die Ergebnisse der Alkohol-Testkäufe dürfen nach geltender Rechtsprechung im Rahmen eines Strafverfahrens weiterhin nicht verwendet werden. Diese gelten immer noch als verdeckte Ermittlung. Deshalb führen die Alkohol-Testkäufe auch zu keinen Bussen, sondern sollen zur Sensibilisierung der Verkaufsstellen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
Weitere Infos unter Jugendschutz Aargau.

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrem Notfalltreffpunkt
https://www.notfalltreffpunkt.ch/de/kanton-aargau/

Häusliche Gewalt

Melden Sie den Vorfall über die Notrufnummer 117 um eine schnellstmögliche Intervention zu gewährleisten.

Broschüren zum Thema Häusliche Gewalt
Fachstelle gegen Häusliche Gewalt

Wenden minderjährige Kinder und Jugendliche Aggressionen und Gewalt gegen ihre Eltern an, spricht man von Parent Battering oder Elternmisshandlung. Die Eltern wissen häufig nicht, wie sie auf die Attacken und Gewalt ihres Sohnes oder ihrer Tochter reagieren können, und holen sich aus Scham oft erst spät Hilfe.

Weitere Informationen zum Thema "Parent Battering"

Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für 20 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen.
Ergänzend zu den aufgeführten Schutzmassnahmen, kann auch ein durch Sie ausgesprochenes Hausverbot zielführend sein. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier.

Waffen

Für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung sind bei der Fachstelle SIWAS Gesuche einzureichen. Bei dieser Fachstelle erhalten Sie auch weitere Informationen über Waffenabgabe, Munition, etc.

Wer Waffen oder Munition abgeben möchte, kann uns dies mit dem untenstehenden Formular jederzeit melden. Wir kommen vorbei und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Wichtiger Hinweis zu Sprengmitteln
Sollten Sie uns Sprengmittel abgeben wollen, müssen Sie uns dies über den Polizeinotruf 117 anmelden. Sofort den Polizeinotruf wählen müssen Sie, wenn Sie etwa bei Hausräumungen auf verdächtige Objekte oder Substanzen stossen. Sorgen Sie dafür, dass diese bis zum Eintreffen der Polizei unangetastet bleiben.

Formular freiwillige Waffenabgabe

Diebstahl

Wenn Ihnen das Mofa, Ihr E-Bike oder das Fahrrad gestohlen wurde, können Sie online Anzeige erstatten. Ihre Anzeige können Sie über das Polizei-Portal Suisse ePolice erstatten. Mit untenstehendem Link gelangen Sie auf die Seite und werden schrittweise durch den Prozess geführt.

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